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Pflichtexemplar

Die Aufgaben einer Regionalbibliothek beziehen sich auf die Sammlung und Archivierung des regionalen Schrifttums, seine bibliographische Erfassung und Bereitstellung für die Benutzung, unabhängig von Inhalt und Erscheinungsform.

In der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz werden sowohl alle Verlagsveröffentlichungen als auch das sogenannte Graue Schrifttum, das außerhalb des Buchhandels erscheint, als Pflichtexemplare gesammelt. Die Sammlung umfasst im Wesentlichen:

  • Veröffentlichungen von Verlagen, Hochschulen, Behörden, Museen, Gesellschaften und Selbstverlegern
  • Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften, Heimatzeitungen, Stadtteilblätter
  • Kinderbücher, Comics, Reiseführer, Heimatbücher, Museums- und Ausstellungskataloge,
  • Landkarten und StadtplänePublikationen von Vereinen, Verbänden, Schulen, Firmen und Parteien
  • Amtliche Druckschriften

Das in Rheinland-Pfalz in Verlagen erscheinende Schrifttum und die amtlichen Veröffentlichungen werden auf Grundlage von § 3 (Pflichtexemplarrecht) und § 4 (Amtsdruckschriften) des rheinland-pfälzischen Landesbibliotheksgesetzes vom 3. Dezember 2014 an die Bibliotheken abgegeben.

§ 3 legt fest, dass von jedem Druckwerk, das in Rheinland-Pfalz erscheint (auch Texte in verfilmter und elektronischer Form, besprochene Tonträger, Notendrucke, Landkarten und Ortspläne, Zeitschriften und Zeitungen), ein Exemplar (Pflichtexemplar) unaufgefordert und unentgeltlich an die zuständige Bibliothek geliefert wird. § 4 regelt dies entsprechend für die amtlichen Veröffentlichungen.

Die dazugehörige Landesverordnung bestimmt, dass Verlage in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie in den kreisfreien Städten Mainz und Worms Belegexemplare an die Wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz abgeben müssen. Sie verfügt auch die Abgabe von amtlichen Schriften. Ein Exemplar jeder Veröffentlichung in Druckform, die von Behörden und Dienststellen des Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft herausgegeben wird, soll unmittelbar nach Erscheinen unentgeltlich unter anderem an die Wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz geliefert werden. Medienwerke in elektronischer Form, die parallel zu Druckausgaben bzw. nur in dieser Form erscheinen, werden an das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz/Pfälzische Landesbibliothek Speyer geliefert.

Diese gesetzliche Ablieferungspflicht trägt zur Erhaltung des kulturellen Erbes für die nachfolgenden Generationen bei. In Deutschland sind die Landes- und Regionalbibliotheken in den einzelnen Bundesländern - wie z. B. die Wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz - und die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt und Leipzig zuständig. Sie alle gewährleisten eine möglichst vollständige Sammlung der in Deutschland publizierten Werke.


Ihre Ansprechpartnerin ist
Regina Kania
regina.kaniastadt.mainzde
Telefon: +49 6131 12-2535

Ihre Publikationen senden Sie bitte an
Bibliotheken der Stadt Mainz
Wissenschaftliche Stadtbibliothek
Regina Kania
Rheinallee 3 B
55116 Mainz