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Luftreinhalteplan

  • Sachstandsbericht zum Luftreinhalteplan

    Umweltdezernentin Janina Steinkrüger hat in einem Pressetermin am 22. Februar 2024 einen aktuellen Einblick in den Luftreinhalteplan gegeben. Die gute Nachricht:

    Die gesetzlichen Grenzwerte, insbesondere aller relevanter, durch den Verkehr beeinflusster Schadstoffe, wie Stickstoffdioxid und Feinstaub, wurden in 2023 in Mainz sicher eingehalten.

    Zurückzuführen ist dies unter anderem darauf, dass
    - die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan der Stadt Mainz zum großen Teil umgesetzt oder weiterentwickelt wurden,
    - die Verkehrszahlen in Mainz (insb. in der Parcusstraße) noch nicht wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht haben,
    - sich die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte in Mainz stetig zu emissionsärmeren Fahrzeugen hin verändert und
    - die Witterungseinflüsse in 2023 überdurchschnittlich günstig für einen bodennahen Luftaustausch waren.

    Aus den drei Grafiken der Bildergalerie sind die wesentlichen Entwicklungen und einige Anstrengungen der Stadt Mainz zu entnehmen, die zum bislang Erreichten beigetragen haben.

    Ausblick:
    Die aktuellen gesetzliche Grenzwerte werden in Mainz auf absehbare Zeit eingehalten. Deutlich schärfere Grenzwerte, insbesondere für Stickstoffdioxid und Feinstaub, werden absehbar von der EU in einer neuen Richtlinie festgelegt werden und voraussichtlich ab 2030 gültig sein. Um diese Ziele in Mainz erreichen zu können, bedarf es in absehbarer Zeit zusätzlicher Luftreinhaltemaßnahmen - nicht nur der Stadt Mainz.

Umschlagseite des Luftreinhalteplans
© Landeshauptstadt Mainz

Richtlinien zur Luftqualität

Um Gesundheitsgefahren durch Luftschadstoffe entgegenzuwirken, hat die Europäische Union Richtlinien zur Luftqualität verabschiedet, die 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurden. Danach sind Aktions- und Luftreinhaltepläne für Gebiete zu erstellen, in denen die vorgeschriebenen Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden.

 

Luftreinhalteplan in Mainz

2003 wurde in Mainz aufgrund von Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub erstmals ein Luftreinhalteplan erstellt, der mittlerweile mehrfach fortgeschrieben wurde. Luftreinhaltepläne dokumentieren die Ursachen für Grenzwertüberschreitungen und beinhalten Maßnahmen, die Emissionen von Luftschadstoffen zu vermindern. Nachdem der Grenzwert von Feinstaub seit Jahren eingehalten wird, sind die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO2) an den verkehrsbeeinflussten Messstationen weiterhin überschritten. Deshalb wurde von der Landeshauptstadt Mainz in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt der gültige Luftreinhalte- und Aktionsplan fortgeschrieben mit dem Ziel, Maßnahmen zur Emissionsminderung von Stickstoffdioxid festzulegen.

Darüber hinaus wurde die Stadt Mainz vom Verwaltungsgericht dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan mit einem Konzept für ein Dieselfahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge bis zum 01.04.2019 fortzuschreiben.

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Mainz 2016-2020, Anpassung Stickstoffdioxid inklusive eines Konzepts für ein Fahrverbot für ältere Diesel-Kraftfahrzeuge wurde mit Unterschrift des Oberbürgermeisters Michael Ebling und der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 13 am 01.04.2019 wirksam.

Die Fortschreibung enthält außerdem den Green City Masterplan Mainz M³. M³ steht für vernetzte, intelligente und innovative Mobilität für Mainz. Der Green City Masterplan Mainz M³ enthält mehr als 70 Einzelmaßnahmen aus den Themenfeldern Digitalisierung und Elektrifizierung des Verkehrs, Vernetzung im öffentlichen Personennahverkehr, Radverkehrsförderung und Steuerung der urbanen Logistik mit dem Ziel, die Stickstoffdioxidbelastung in Mainz zu senken und den NO2-Grenzwert einzuhalten. Der Green City Masterplan Mainz M³ wurde im Juli 2018 vom Stadtrat beschlossen, ist Bestandteil der aktuellen Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2016-2020 und ist damit bindend für die Stadt Mainz.

NO 2 - Grenzwertüberschreitungen an der Rheinachse erfordern weitere Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2016 bis 2020

Ende Januar 2019 wurde mittels Berechnungen eines externen Ingenieurbüros festgestellt, dass in Mainz außer an der Messstelle Parcusstraße auch in der Rheinachse NO2-Grenzwertüberschreitungen des Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ auftreten. Aus der Berechnung ergaben sich auf der Rheinstraße, Peter-Altmeier-Allee und der Rheinallee Werte zwischen 40 bis 52 Mikrogramm/m³. Diese berechneten Werte stimmten nicht mit den Messergebnissen an der festen Messstation Rheinallee/Frauenlobstraße des Landesamtes für Umwelt (LfU) überein, an der seit 2016 Werte unter dem Grenzwert gemessen wurden. Um die genannten Berechnungen zu überprüfen, führte das LfU daher Passivsammlermessungen durch, davon drei auf der Rheinachse. Nachdem mehrere Monate gemessen wurde, zeichnete sich ab, dass sich die Berechnungen weitgehend bestätigen und von einer NO2-Grenzwertüberschreitung im Jahresmittel von 8 Mikrogramm/m³ auf einigen Abschnitten der Rheinachse ausgegangen werden muss.

Die Stadt Mainz war daher aufgefordert, den gültigen Luftreinhalteplan erneut fortzuschreiben mit dem Ziel, den Grenzwert überall im Stadtgebiet zu erreichen bzw. zu unterschreiten.

Beteiligung der Öffentlichkeit
Der 1. Entwurf dieser Fortschreibung wurde vom 27.02.2020 bis zum 26.03.2020 offen gelegt und bis zum 09.04.2020 konnten Einwendungen dazu bei der Stadt Mainz eingereicht werden. Davon wurde rege Gebrauch gemacht. 

Corona-Pandemie und 2. Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen kam es zu einem Rückgang des Verkehrsaufkommens. Durch die geringeren Verkehrszahlen und ersten Wirkungseffekte der angestoßenen vielfältigen Luftreinhaltemaßnahmen kam es zu einer erheblichen Reduzierung der Emissionen. Seit Februar 2020 wurde der Grenzwert im Monatsmittel eingehalten bzw. deutlich unterschritten. Dies erforderte eine Neubewertung der Situation und Anpassung der weiteren Maßnahmen. Insbesondere konnte vorerst auf die Einführung des geplanten Fahrverbots für Diesel-Kfz (Euro 5/V und darunter) verzichtet werden. Als weitere Maßnahme wurde ein Tempolimit 30 beginnend an der Holzhofstraße bis hin zum Kaiser-Karl-Ring eingeführt, begleitet von weiteren Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs. Ein großes Augenmerk wurde auch auf die Förderung des Radverkehrs und die Erweiterung von Umweltspuren gelegt. Hierdurch wurde der positive Trend des zunehmenden Anteils des Fahrradverkehrs in der Stadt Rechnung getragen und dem Radverkehr, sowie dem ÖPNV mehr Raum gegeben.  Diese wesentlichen Änderungen erforderten eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Sie endete mit Ablauf der Einwendungsfrist am 11.08.2020. Einwendungen, die bereits während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht wurden, wurden vollumfänglich berücksichtigt, sofern sie durch die Änderungen in der Fortschreibung nicht obsolet geworden waren.
Alle Eingaben wurden bei der weiteren Bearbeitung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans geprüft und - soweit zielführend - berücksichtigt. 

Dieser Plan wurde vom 15.09.2020 bis zum 28.09.2020 der Öffentlichkeit gemäß § 47 Abs. 5 BImSchG zugänglich gemacht.

Das zu diesem Zeitpunkt noch laufende Verfahren der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Stadt Mainz wurde in der mündlichen Verhandlung am 28.10.2020 vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit einem Vergleich beendet.

Die Wirksamkeit des breit aufgestellten Maßnahmenkonzepts zur Luftreinhaltung der Stadt Mainz wurde daher von allen Beteiligten anerkannt und in der Umsetzung bestätigt. Bereits jetzt sind viele der im Luftreinhalteplan beschriebenen Maßnahmen umgesetzt und wirken sich daher unmittelbar auf die Qualität unserer Luft in Mainz aus. Dies geht auch aus einer aktuellen Auswertung von Daten aus allen Bundesländern durch das Umweltbundesamt hervor, wonach die Einführung von Tempo-30-Zonen und die schadstoffreduzierende Umrüstung von Bussen, wie sie auch in Mainz umgesetzt wurde, ein Hauptfaktor für die Reduzierung der Luftbelastung in den Städten ist.

 

Downloads und Gutachten

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