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Schwellköpp am Rosenmontag
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Wissenswertes rund um die Straßenfastnacht 2025 von A bis Z

Alle Informationen auf einen Blick: Anreise ÖPNV,Straßensperrungen, Glasverbotszonen, Sicherheit und vieles mehr
Verkleidete Frau beim Rosenmontagszug
"HELAU!"© Martina Pipprich
Holen Sie sich einen Hauch Fastnacht auf Ihren Desktop, Ihr Smartphone oder Ihr Tablet: Einfach links die Konfettitaste druecken! (Quelle: Landeshauptstadt Mainz)

Holen Sie sich einen Hauch Fastnacht auf Ihren Desktop, Ihr Smartphone oder Ihr Tablet: Einfach rechts die Konfettitaste drücken!

Anreise, ÖPNV (Sonderfahrpläne und Sonderfahrkarten)

Seit 1838 sind jährlich bis zu 500.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in Mainz dabei. Aufgrund des Zugweges sind weite Teile und Achsen in der Innenstadt mit dem Auto nicht zu passieren. Die Stadtverwaltung und die Mainzer Mobilität weisen daher darauf hin, dass der erweiterte Fahrplan des ÖPNV sowie zusätzliche Bahn-Angebote eine entspannte Anreise zum Rosenmontagszug von nah und fern abseits von Staus und fehlenden Parkplätzen ermöglichen.

Mainzer Mobilität: Narrenkarte ist ab sofort im Verkehrs Center erhältlich

Eine Person fährt in ganz Mainz/Wiesbaden auf allen MVG- und ESWE-Linien vom 27. Februar bis 4. März für nur 11 Euro.

Mit der Fastnacht im Herzen und der Narrenkarte in der Tasche fahren Sie an sechs Tagen in ganz Mainz und Wiesbaden für nur 11 Euro.

Die Narrenkarte 2025 ist ab Altweiberdonnerstag, den 27. Februar, bis Fastnachtdienstag, den 4. März 2025 für beliebig viele Fahrten auf den MVG- und ESWE-Linien im RMV-Tarifgebiet 6500 und auf den KRN-Linien innerhalb von Mainz gültig.

Die Fahrkarte ist ab sofort im Verkehrs Center Mainz und in den Bussen bargeldlos beim Fahrpersonal erhältlich, ab dem 17. Februar auch in allen Vorverkaufsstellen und an unseren Automaten an den Haltestellen. An den Automaten in den Straßenbahnen ist die Narrenkarte ab dem 27. Februar erhältlich und wird direkt auf dem Startbildschirm angeboten - ein Klick, Karte dran halten zum Bezahlen und die Narrenkarte gehört Ihnen.

Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)

Zwischen Altweiberdonnerstag und Rosenmontag fahren zahlreiche Zusatzbusse und -züge, darunter verlängerte Nachtfahrten und Sonderverkehre zu den Umzügen.

Am Altweiberdonnerstag und Rosenmontag bieten vor allem die Linien von und nach Mainz und Ingelheim zusätzliche Spätfahrten. Die Mainzer Mobilität bietet Sonderfahrpläne und Nachtverkehre in Mainz und Umgebung an. Zusätzliche Kapazitäten im rheinhessischen Regionalverkehr auf der Schiene ermöglichen eine stressfreie An- und Abreise zu den Faschingsveranstaltungen, einschließlich des Mainzer Rosenmontagsumzuges.

Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)

Zum Höhepunkt der 5. Jahreszeit sind allerorten Narren und Närrinnen unterwegs und feiern ausgelassen. Und landauf und landab werden im RMV zusätzliche Kapazitäten bei Bussen und Bahnen angeboten. Am Rosenmontag werden zusätzliche S-Bahnen und Sonderzüge eingesetzt. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Website des RMV.

Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn bietet ebenfalls zusätzliche Angebote zur "fünften Jahreszeit" an.

Glasverbot (Altweiberfastnacht und Rosenmontag), Glasverkaufsverbot an Rosenmontag

Glasverbot gilt an Altweiberfastnacht (27. Februar 2025) im Bereich des Schillerplatzes und am Rosenmontag (3. März 2025) auf der gesamten Fläche der Fastnachtsmesse.

Die Landeshauptstadt Mainz bittet daher darum, dass an den genannten Tagen keine Glasbehältnisse jeglicher Art mitgeführt werden. Der Zutritt wird bei Auffinden von Glasbehältnissen nicht gestattet, diese können sichergestellt werden.

Altweiberfastnacht

Rosenmontag

Glasverkaufsverbot an Rosenmontag

Zusätzlich gilt an Rosenmontag in diesem Jahr erstmalig ein Glasverkaufsverbot auf der Fläche der Fastnachtsmesse und in deren direkten Umfeld. Dies bedeutet, dass durch den Einzelhandel Glasgefäße aller Art an Rosenmontag grundsätzlich nicht verkauft werden dürfen.

Polizei

Für alle Besucherinnen und Besucher gilt: Jede uniformierte Einsatzkraft der Polizei, Feuerwehr, des Rechts- und Ordnungsamtes, des Rettungs- und Sanitätsdienstes als auch des Sicherheitsdienstes des MCV ist für Besucherinnen und Besucher bei Notfällen ansprechbar.

"Partner für mehr Sicherheit"

Die Einsatzkräfte der Polizei sind für alle Besucherinnen und Besucher jederzeit ansprechbar und sehen sich als "Partner für mehr Sicherheit". Bei Belästigungen, Übergriffen oder anderen Anlässen bittet die Polizei um schnellstmögliche Information, um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.

Verkehrshinweise für den Aufstellungsbereich

Sperrung der Innenstadt für den Verkehr

Aufgrund der bevorstehenden Straßenfastnacht 2025 wird in der Landeshauptstadt Mainz auch in diesem Jahr ein umfassendes Sicherheitskonzept umgesetzt.

Im Zuge dessen sind von Donnerstag, 27. Februar 2025 bis einschließlich Fastnachtsdienstag, 4. März 2025 erhebliche Sperrmaßnahmen für Fahrzeuge in der Innenstadt geplant. Im genannten Zeitraum ist deshalb der Lieferverkehr täglich nur bis 10.30 Uhr in der Altstadt und am Rosenmontag zusätzlich in Teilen der Neustadt möglich. 

Nach diesem Zeitpunkt ist das Einfahren in den geschützten Bereich untersagt.

Die Sperrung der Veranstaltungsfläche für den Kraftfahrzeugverkehr betrifft im gleichen Maße den Individualverkehr. Das Befahren ist im genannten Zeitraum ab 10.30 Uhr nicht möglich.

Konkret: Die Mainzer Altstadt (Schillerplatz, Ludwigsstraße, Gutenbergplatz, Höfchen, Markt und Liebfrauenplatz) ist an den Veranstaltungstagen zu folgenden Zeiten für sämtliche Kraftfahrzeuge gesperrt.

Sperrzeiten:

  • 27. Februar 2025 von 9.30  bis 0 Uhr
  • 28. Februar 2025 von 10.30 bis 0 Uhr
  • 1. März 2025 von 10.30 bis 0 Uhr
  • 2. März 2025 von 10.30 bis 0 Uhr
  • 3. März 2025 von 09.30 Uhr bis zum 4. März 2025 1.00 Uhr.

Fahrzeuge frühzeitig aus dem Aufstellungsbereich entfernen

Wie in jedem Jahr sei darauf verwiesen, dass alle Anwohnerinnen und Anwohner im Aufstellungsbereich der Mainzer Neustadt gebeten werden, die in diesen Tagen aufgestellten Halteverbots-Beschilderungen strikt zu beachten und ihre Fahrzeuge am Rosenmontag aus dem weiträumigen Aufstellungsbereich sowie entlang des Zugweges als Beitrag für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung frühzeitig zu entfernen!

Ihr Auto wurde abgeschleppt?

Für den Fall, dass dennoch abgeschleppt wurde, erhalten Sie als Fahrzeugführerin/Fahrzeigführer am gleichen Tag unter der Telefonnummer 12-2181 (Verkehrsüberwachung, Einsatzzentrale, bis 23 Uhr besetzt, danach bitte die Polizei kontaktieren) nähere Informationen, wie Sie wieder in den Besitz des Autos kommen.

Fastnacht in Mainz auf einem Blick

Glasverbotszone Rosenmontag 3. März 2025 Landeshauptstadt Mainz
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