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  2. Datenverarbeitung und Ihre Rechte im Rahmen von Vaterschaftsfestellungen und Beistandschaften durch die Stadtverwaltung Mainz

Datenverarbeitung und Ihre Rechte im Rahmen von Vaterschaftsfestellungen und Beistandschaften durch die Stadtverwaltung Mainz

Information des Amtes für Jugend und Familie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung.

Wer ist für die Datenerhebung verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung ist: 

Landeshauptstadt Mainz
Amt für Jugend und Familie
Sachgebiet Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Beurkundungswesen
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz 

Telefon: +49 6131 12-3580
E-Mail: Beurkundungenstadt.mainzde

Wer ist der zuständige Datenschutzbeauftragte?

Bei Fragen zum Datenschutz oder dieser Datenschutzerklärung erreichen Sie unsere Datenschutzbeauftragte/unseren Datenschutzbeauftragten wie folgt:

Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Mainz 
Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55028 Mainz

Telefon: +49 6131 12-2216
E-Mail: datenschutzstadt.mainzde

Was sind die Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung?

Ihre Daten werden erhoben, um

  • die Vaterschaft zu dem minderjährigen Kind rechtlich feststellen zu können bzw.
  • den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes geltend zu machen bzw.
  • Ihren Antrag bearbeiten zu können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 1712 ff. BGB, § 68 Abs. 1 und 2 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) verarbeitet.

Wir verarbeiten folgenend personenbezogenen Daten von Ihnen

Ihre Daten werden erhoben, um

  • die Vaterschaft zu dem minderjährigen Kind rechtlich feststellen zu können bzw.
  • den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes geltend zu machen bzw.
  • Ihren Antrag bearbeiten zu können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 1712 ff. BGB, § 68 Abs. 1 und 2 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) verarbeitet.

Woher erhalten wir Ihre Daten?

Sofern wir Ihre Daten nicht von Ihnen selbst erhalten haben, erheben wir Ihre Daten, nur soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich, bei folgenden Stellen:

  • dem anderen Elternteil
  • der zuständigen Einwohnermeldebehörde
  • der örtlich zuständigen Ausländerbehörde
  • Sozialversicherungsträgern
  • Sozialleistungsträgern
  • Unterhaltsvorschussstellen bzw. dem Landesamt für Finanzen
  • Ihrem Arbeitgeber
  • dem Jobcenter
  • der zuständigen Auslandsvertretung
  • Justizbehörden
  • der Polizei.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • ggf. das Standesamt Mainz zur Eintragung im Geburtenbuch wegen Feststellung der
  • Vaterschaft
  • soweit einschlägig und erforderlich, an Sozialversicherungsträger, Sozialleistungsträger,
  • Unterhaltsvorschussstellen, Jobcenter, Arbeitgeber bei gesetzlicher Unterhaltspflicht
  • Gerichte, wenn erforderlich, zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des Kindes
  • den Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, als gesetzlichen Vertreter des Kindes.

An andere Stellen im Jugendamt (etwa an die UVG-Kasse oder die sog. Wirtschaftliche Jugendhilfe) dürfen Ihre Daten ohne Ihre Einwilligung grundsätzlich nicht weitergegeben werden. Gleiches gilt für die Weitergabe an andere Behörden oder Gerichte. Nur wenn ausnahmsweise eine Weitergabe zur eigentlichen Aufgabe des Beistands – der Feststellung der Vaterschaft – erforderlich ist, dürfen Ihre Daten an andere Stellen weitergegeben werden.

Für den Fall, dass ein gerichtliches Verfahren unumgänglich ist, weil Sie an der Klärung der Vaterschaft nicht mitwirken, dürfen wir Ihre Daten ggf. auch der Auslandsvertretung mitteilen und müssen dies ggf. im Interesse des Kindes sogar.

Dauer der Speicherung der Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung für 10 Jahre, bei Vaterschaftsfeststellungen für 30 Jahre bei der Landeshauptstadt Mainz gespeichert.

Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in dem das Kind volljährig wird.

Welche Rechte haben Sie?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen
sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim rheinlandpfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. 

Kontaktadresse:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 208-2449
E-Mail: poststelledatenschutz.rlpde