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Soziale Erhaltungssatzung – Milieuschutzsatzung

Kurzbeschreibung

Um die Bewohner:innen vor Verdrängungsprozessen zu schützen, prüft die Landeshauptstadt Mainz gegenwärtig, ob in zwei Gebieten der Mainzer Innenstadt eine soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) erlassen werden kann. Ziel einer sozialen Erhaltungssatzung ist die sozial verträgliche und behutsame Umsetzung von Modernisierungen, um die nachbarschaftliche Stabilität zu sichern und damit negative städtebauliche Folgen zu vermeiden. Die beiden Untersuchungsgebiete Neustadt/Altstadt-Nord sowie Altstadt-Süd waren zuvor in einer vorbereitenden Untersuchung („Grobscreening“) in ausgewählten Gebieten der Mainzer Neustadt, Altstadt und Oberstadt ermittelt worden.

Bürgerbeteiligung

Vom 20. Januar bis zum 16. Februar 2025 wurde eine Haushaltsbefragung in den Untersuchungsgebieten "Neustadt/Altstadt-Nord" und "Altstadt-Süd" durchgeführt, um Informationen zur Wohn- und Lebenssituation zu ermitteln. 10.000 zufällig ausgewählte Haushalte erhielten per Post einen Fragebogen. Die Teilnahme war freiwillig.

Am 11. Februar 2025 fand im Wolfgang-Capito-Haus (Gartenfeldstraße 13-15, 55118 Mainz) von 19.00 bis 20.30 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung zur sozialen Erhaltungssatzung statt.

Betroffenes Stadtgebiet

Mainz-Neustadt, Mainz-Altstadt

Geplanter Zeitraum der Planung und Umsetzung

Die vertiefende Untersuchung wird derzeit durchgeführt. In dieser werden die Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung überprüft. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat in einem Bericht vorgelegt. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen.

Zu erwartende Kosten

Aktuell werden die Kosten auf ca. 110.000 Euro geschätzt.

Aktueller Bearbeitungsstand (15. Oktober 2025)

Die vertiefende Untersuchung wird derzeit durchgeführt.

Zuständigkeit/Kontakt

Dezernat für Bauen, Denkmalpflege und Kultur
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung
Christoph Rosenkranz (Abteilungsleitung)