Wildunfall
In Deutschland ereignen sich ca. 200.000 Wildunfälle mit einem Gesamtschadenswert von mehreren 100 Mio. Euro pro Jahr. Vor allem im Frühjahr und Herbst passieren die meisten Unfälle dieser Art. Zu den betroffenen Tierarten gehören hauptsächlich Rehe, Hirsche und Wildschweine, aber auch Dachse, Füchse und Hasen. Das Unfallrisiko kann am besten der Autofahrer selbst verringern. Wenn es doch passiert ist, sind einige Dinge zu beachten.
Morgens besonders vorsichtig sein
Viele Wildtiere, wie z.B. Rehe, sind dämmerungsaktiv. Autofahrer sollten daher vor allem morgens und besonders an Übergangsbereichen zwischen Wald und Feldern aufmerksam sein und langsamer fahren. Das Wild wechselt an diesen Orten von ihren Schlafbereichen im Wald zur Futtersuche auf die Felder.
Fernlicht – ja oder nein?
Der PKW-Fahrer sollte stets bremsbereit sein und nachts in Waldgebieten wenn möglich mit Fernlicht fahren, um die Reaktionszeit zu verlängern und damit die Augen des Wilds besser zu erkennen sind. Tauchen Tiere am Straßenrand auf, das Fernlicht sofort ausschalten.
Im Zweifel kein Ausweichmanöver
Zeigt sich Wild am Straßenrand oder gar bereits auf der Straße, sollte der Fahrer bremsen, hupen und das Lenkrad gerade halten. Es sollte auf keinen Fall ein Ausweichmanöver vorgenommen werden, wenn die Gefahr besteht, gegen einen Baum zu prallen oder den Gegenverkehr zu gefährden.
Immer die Polizei rufen
Ist es doch zu einem Unfall gekommen, muss stets die Polizei verständigt werden. Diese benachrichtigt das zuständige Forstamt oder den Jagdpächter. Der Förster oder auch die Polizei stellt auch die Bescheinigung über den Unfall zur Vorlage bei der Versicherung aus.
Fotos machen
Wenn es möglich ist, sollten Fotos von der Unfallstelle, dem Schaden am Wagen und dem verletzten oder toten Tier gemacht werden. Die Bilder helfen später bei der Rekonstruktion des Unfallhergangs im Rahmen der Schadensregulierung der Versicherung.
Tiere liegen lassen
Nach dem Unfall sollte die Unfallstelle möglichst gesichert werden (Warndreieck usw.). Das Tier sollte auf keinen Fall berührt werden; es kann nur kurz bewusstlos gewesen sein und aggressiv reagieren, außerdem droht die Gefahr einer Ansteckung mit Tollwut. Totes Wild darf nicht mitgenommen werden, dies erfüllt den Tatbestand der Wilderei.
Zahlt die Versicherung?
Juristisch gesehen ist der bei einem Wildunfall entstandene Schaden ein Unfallschaden, der nur bei Haarwild (Reh, Wildschwein, Hase, Fuchs) im Regelfall in der Teilkasko versichert ist. Schäden, die durch so genanntes Federwild (Vögel) verursacht wurden, sind zumeist nicht versichert. Schäden, die durch ein Ausweichmanöver entstanden sind, sind nur dann versichert, wenn damit schwerere Beschädigungen am Auto verhindert wurden.
Umwelttipp November 2013
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Jeder 1. Samstag im Monat: 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Erreichbarkeit
Haltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660