Landschaftsschutzgebiet
![Auf dem Foto ist ein Schild für Landschaftsschutzgebiete abgebildet.](/www.mainz.de/leben-und-arbeit/umwelt/landschaftsschutzgebiet.php.media/70600/Schild_LSG.jpg.scaled/76171a309ae760fa8e048055f3790bb7.jpg)
Auch bei dieser Schutzkategorie handelt es sich um ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet. Es dient "zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten".
Zeichnet sich das Gebiet durch "Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft" (§26 (1) Landschaftsschutzgebiete - BNatschG) aus, oder, anders als zum Beispiel bei einem Naturschutzgebiet, dient es auch maßgeblich der Erholung, kann eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet erfolgen.
![Auf dem Foto ist eine naturnahe Wiese mit Bäumen abgebildet.](/www.mainz.de/leben-und-arbeit/umwelt/landschaftsschutzgebiet.php.media/70602/gonsbachtal1.jpg.scaled/45a43c9d498c166a06ffe00c488b7fe0.jpg)
Vorrangig sind hier alle Handlungen untersagt, die dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen oder den Charakter des Gebietes verändern (§ 26 (2) Landschaftsschutzgebiete BNatschG).
Landschaftsschutzgebiete in und um Mainz:
- Gonsbachtal
- Ölwiese
- Rheinhessisches Rheingebiet