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Istanbul Konvention

Am 11. Mai 2011 unterzeichneten 13 Mitgliedsstaaten des Europarates das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, besser bekannt als Istanbul-Konvention, weil die Sitzung in Istanbul stattfand.
Frauenbuero
© Frauenbüro

Bislang haben 45 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates die Konvention unterzeichnet, 34 Staaten ratifiziert und in 33 Staaten ist sie formell in Kraft gesetzt. Damit verpflichten sie sich zu umfassenden gesetzgeberischen, politischen und sonstigen Maßnahmen zur Prävention und zum direkten Schutz von Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt.

Schutz von Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt

Jegliche Form heißt: psychische Gewalt, körperliche Gewalt, Nachstellung / Stalking, sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung, Gewalt in engen sozialen Beziehungen (körperliche, sexualisierte, psychische, wirtschaftliche Gewalt).

Jegliche Form heißt auch: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ganz klar eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung. Gewalt ist ein Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern (strukturelle Gewalt) - und Gewalt verhindert die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter.

Die Istanbul Konvention in Deutschland

Deutschland hat die Istanbul-Konvention im Oktober 2017 ratifiziert und sie zum 1. Februar 2018 in Kraft gesetzt.

Das bedeutet, dass auch hier Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln müssen, um Gewalt an Frauen und Mädchen wirksam zu bekämpfen. Von den insgesamt 81 Artikeln der Istanbul-Konvention sind zwölf besonders wichtig für die Rolle der Kommunen, andere Artikel gelten in erster Linie für den Bund und die Bundesländer.

Die Istanbul Konvention in Rheinland-Pfalz

Die Abteilung Frauen des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die im April 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat.

Von Istanbul nach Mainz

Anlässlich des Internationalen Frauentages hatten  das Frauenzentrum Mainz und das städtische Frauenbüro zu einem Werkstattgespräch zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Mainz eingeladen.

Von Istanbul nach Mainz

Gewalt an Frauen und Mädchen zu verhindern und zu bekämpfen, ist für Mainz nicht neu. Viele Frauenorganisationen, Frauenberatungsstellen und das Frauenbüro arbeiten seit Jahrzehnten daran. Seit 1991 gibt es beispielsweise den Arbeitskreis Gewalt an Frauen und Kindern. Neu ist aber, dass die Istanbul-Konvention Gleichstellung, Gewaltprävention und Schutz vor Gewalt als Einheit sieht und damit die Chance bietet, alle drei Bereiche finanziell und personell auszubauen und (besser) mit einander zu verbinden. Die Politik und die Verwaltung sind gefordert, hierfür mit Unterstützung der Frauenberatungsstellen und -organisationen ein Konzept zu erarbeiten.

Wer tut gerade was?

Der Arbeitskreis Gewalt an Frauen und Kindern befasst sich seit 2018 immer wieder mit der Istanbul-Konvention und ihrer Umsetzung. Dazu wurde auch eine Unterarbeitsgruppe gebildet. Die Istanbul-Konvention steht mittlerweile auch regelmäßig auf der Tagesordnung des Ausschusses für Frauenfragen. Zudem haben sich die Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP in ihrem 2020 geschlossenen Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Istanbul-Konvention für Mainz umzusetzen.

Resolution des Mainzer Stadtrats

Im Zusammenhang mit dem Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention hat der Mainzer Stadtrat auf Initiative der GRÜNEN, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖDP, Piraten&Volt in seiner Sitzung vom 24. März 2021 in einer Resolution die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention gefordert.

Informationen und Beschlussvorlagen aus dem Ausschuss für Frauenfragen

Von A wie Alte Frauen bis Z wie Zwangsverheiratung-19 Themfelder zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Mainz

Mit Ausarbeitung von 19 Themenfeldern zum Schutz von Frauen vor und bei (sexualisierter) Gewalt hat Mainz einen wichtigen Schritt getan auf dem Weg zur Umsetzung der Menschenrechtskonvention in der Stadt.

Nach Abschluss dieses ersten Schritts und Zustimmung des Ausschuss für Frauenfragen zu den Ausarbeitungen im Juni sind nun Politik und Verwaltung am Zug.