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Jugendhilfe- und Sozialplanung

Sozialpolitik und Sozialarbeit kann heute weniger denn je nur in der ausgleichenden Reaktion auf soziale Probleme bestehen. Sie muss vorausschauend und verändernd sein und kann deshalb auf Planung und theoretisch fundierte Konzepte nicht verzichten. Jugendhilfe- und Sozialplanung stellt in Mainz, wie in den meisten anderen deutschen Städten, fachlich fundiertes Wissen zur Verfügung, auf dessen Grundlage die Jugend- und Sozialpolitik auf kommunaler Ebene Entscheidungen treffen kann.

Unter Jugendhilfe- und Sozialplanung wird grundsätzlich die „planmäßige Gestaltung und Ausgestaltung sozialer Prozesse“ verstanden. Sie ist ein Instrument zur zielgerichteten, bedürfnis- und bedarfsorientierten Ausgestaltung und Weiterentwicklung der unterschiedlichen kommunalen sozialen Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (z.B. der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI oder der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach SGB IX). Dabei haben das Amt für Jugend und Familie sowie das Amt für soziale Leistungen als öffentliche Träger grundsätzlich die Planungshoheit. Diese beschränkt sich allerdings nicht nur auf die Planung städtischer Einrichtungen und Dienste, sondern arbeitet trägerneutral. In die Jugendhilfe- und Sozialplanung werden deshalb alle Einrichtungen und Dienste der anerkannten Träger der Jugendhilfe und der Wohlfahrtspflege sowie Interessenvertretungen miteinbezogen, also auch diejenigen der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände oder der freien Initiativen sowie Selbsthilfegruppen und Betroffene. Eine sinnvolle Planung ist immer im Spannungsfeld dieser Akteure eingebunden.

Planung im Jugend- und Sozialbereich bedeutet, in der Entscheidungsvorbereitung für Verwaltung und Politik tätig zu sein. Planung ist aus diesem Grund als Teil des sozialpolitischen Prozesses anzusehen, der eine Beratungskompetenz besitzen muss. Eine sinnvolle Planung muss immer stetig und kontinuierlich vorgenommen werden und darf sich nicht auf die Erstellung bloßer Planwerke beschränken, sondern sollte sich an der Praxis des Jugendhilfe- und Sozialbereichs orientieren und mit ihr verzahnt sein.

In der Jugendhilfe- und Sozialplanung können verschiedene theoretische und methodische Ansätze zum Tragen kommen:

  1. Infrastruktur- und Teilbereichsplanung (etwa Kindertagesstättenbedarfsplanung, Pflegestrukturplanung oder Teilhabeplanung).
  2. Zielorientierte Planung (ist das fachpolitische Ziel etwa die Vermeidung von Kinderarmut, so richtet sich die Planung entsprechend dieser Zielsetzung aus).
  3. Zielgruppenorientierte Planung (die Planung richtet sich auf die Probleme bestimmter Personengruppen, etwa Alleinerziehender oder alleinstehender Seniorinnen und Senioren, aus).
  4. Sozialraumorientierte Planung (hier werden soziale Problemlagen etwa durch Sozialraumanalysen festgestellt und die Maßnahmenplanung richtet sich nach den Erkenntnissen dieser Analyse).

Jugendhilfe- und Sozialplanung bedeutet, die Anliegen von Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen sowie weiterer Zielgruppen gegenüber anderen Planungen und Politikfeldern deutlich zu machen und zur Geltung zu bringen. Sie hat zur Aufgabe, die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und des Sozialbereichs auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen, z. B. ob bestimmte Maßnahmen bei den Betroffenen Anklang finden und für sie nützlich sind. Jugendhilfe- und Sozialplanung bedeutet auch, sich im Vorfeld in Themenbereiche einzubringen, in denen Probleme für eine bestimmte Zielgruppe entstehen können. So sind das Amt für Jugend und Familie wie auch das Amt für soziale Leistungen als Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch anzuhören. Aufgabe der Jugendhilfe- und Sozialplanung ist dabei die konsequente Vertretung der Interessen ihrer Zielgruppen in den verschiedenen Planungsverfahren.

Wo sind die Publikationen der Jugendhilfe- und Sozialplanung erhältlich?

Die verschiedenen aktuellen Publikationen der Jugendhilfe- und Sozialplanung können am Ende dieser Seite heruntergeladen werden.

Ansprechpartner

Herr Klaus Cartus
Jugendhilfeplanung
Telefon: +49 6131 12-3613
klaus.cartusstadt.mainzde

Frau Silja Debling
Jugendhilfeplanung
Telefon: +49 6131 12-4483
silja.deblingstadt.mainzde

Frau Viktoria Fouché
Jugendhilfeplanung
Telefon: +49 6131 12-2576
viktoria.fouchestadt.mainzde

Frau Anna-Laura Schmelzer
Sozialplanung
Telefon: +49 6131 12-3063
anna-laura.schmelzerstadt.mainzde

Frau Jessica Kaloianis
Sozialplanung
Telefon: +49 6131 12-2452
jessica.kaloianisstadt.mainzde

Frau Janine Bardoux
Koordinierungsstelle Offene Seniorenarbeit
Telefon: +49 6131 12-3625
janine.bardouxstadt.mainzde

Frau Anna Michael
Bildungsplanung
Telefon: +49 6131 12-2999
anna.michaelstadt.mainzde


Unsere Anschrift

Adresse

Amt für soziale Leistungen
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3620
Telefax
+49 6131 12-2962
E-Mail
amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde

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Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

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Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
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