Architektur des Mainzer Rathauses
Das Mainzer Rathaus verfügt über ca. 23.500 m² Bruttogeschossfläche. Gemeinsam mit der vorgelagerten Rathausgarage, dem Rathausplateau sowie dem Brückenturm jenseits der Rheinstraße, die alle nach Entwürfen Jacobsens errichtet wurden, ist das Mainzer Rathaus Bestandteil eines prägenden städtebaulichen Ensembles im Stil der späten 1960er Jahre.
Das Innere ist durch die gestalterischen Ideen Jacobsens in seinen wandfesten Ausstattungen sowie durch dessen Designmöbel und -lampen ("Ameise“, "Schwan“, "Munkegaard-Deckenleuchten", "AJ-Leuchten") geprägt und kann besonders im Bereich des Ratssaals und der Sitzungsräume als Gesamtkunstwerk dieser Epoche bezeichnet werden.
Aufgrund seiner künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung wurde das Rathaus mit seiner Innenausstattung per Verwaltungsakt vom 03.12.2005 förmlich als Einzeldenkmal nach § 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellt. Ebenfalls geschützt wurde das Gesamtensemble Rathaus, Rathausplatz, Brückenturm mit einer Rechtsverordnung (RVO) vom 31.06.2006 (Denkmalzone nach § 5 Abs. 1 DSchG).