Anmeldung und Benutzung
Wissenschaftliche Stadtbibliothek
Berechtigt zur Benutzung der Stadtbibliothek sind Personen vom 10. Lebensjahr an. Einen Bibliotheksausweis, der auch in der Öffentlichen Bücherei - Anna Seghers gültig ist, erhalten Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises (oder Ihres Passes und eines aktuellen amtlichen Wohnungsnachweises) nach Entrichtung einer geringen Jahresgebühr. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen zur Anmeldung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten und entleihen kostenlos
Öffentliche Bücherei -Anna Seghers
Zur Benutzung werden alle Personen zugelassen. Einen Bibliotheksausweis, der auch in der Stadtbibliothek gültig ist, erhalten Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises (oder Ihres Passes und eines amtlichen Wohnungsnachweises) nach Entrichtung einer geringen Jahresgebühr. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen zur Anmeldung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten und entleihen kostenlos. Die Zentrale der Öffentlichen Bücherei ist behindertengerecht eingerichtet
Downloads
- Anmeldekarte Wissenschaftliche Stadtbibliothek PDF-Datei, 34,54 KB
- Anmeldekarte Öffentliche Bücherei PDF-Datei, 28,06 KB
- Anmeldekarte für Kinder und Jugendliche PDF-Datei, 124,45 KB
- Anmeldeformular der Öffentlichen Bücherei für Institutionen PDF-Datei, 151,94 KB
- Benutzungs- und Kostenordnung PDF-Datei, 961,6 KB
- Benutzungsordnung in leichter Sprache PDF-Datei, 1,84 MB
- Merkblatt für die Benutzung von Handschriften, Rara und Sonderbeständen PDF-Datei, 1,06 MB
- Besondere Bestimmungen für die Benutzung von Handschriften, Rara und Sonderbeständen PDF-Datei, 934,96 KB