Grüntelefon
Häufige Fragen
Für was ist das Grün- und Umweltamt zuständig?
Das Grün- und Umweltamt kümmert sich um die städtischen Grünflächen, das Straßenbegleitgrün und die Bäume der Landeshauptstadt Mainz. Genauso gehören Umweltplanung, Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltordnungsaufgaben sowie die Planung und Instandhaltung von Brunnen, Grünflächen und Spielplätzen zu unseren Aufgaben.
Eine detaillierte Auflistung aller Aufgaben finden Sie in unserem Dienstleistungskatalog.
Es wachsen Gras, Zweige und Äste auf den Gehweg oder die Straße
Straßen, Geh- und Radwege liegen nicht im Aufgabenbereich des Grün- und Umweltamts, sondern werden durch den Straßenbetrieb beim Stadtplanungsamt bewirtschaftet.
Für den Einwuchs aus privaten Grundstücken ist der jeweilige Eigentümer zuständig. Der Einwuchs aus städtischen Grünflächen kann jedoch bei uns gemeldet werden.
Die städtischen Grünflächen werden von Frühjahr bis Herbst in regelmäßigen Abständen durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder durch beauftragte Firmen gemäht bzw. zurückgeschnitten.
Ich habe einen kranken Baum, Schädlinge oder Ungeziefer auf meinem Privatgrundstück
Auf Privatgrundstücken darf das Grün- und Umweltamt nicht agieren. Ebenso dürfen keine Gutachten für erkrankte Bäume oder Schädlingsbefalle durch uns erstellt werden, da wir als öffentliche Institution sonst mit Privatfirmen in Konkurrenz treten.
Kontaktieren Sie eine geeignete Fachfirma für Gartenbau, Baumpflege oder Schädlingsbekämpfung, wenn Sie oben genannte Probleme feststellen.
Von einem städtischen Baum ist ein Ast abgebrochen oder droht abzubrechen
Ich möchte einen Baum auf meinem Grundstück fällen lassen
Informationen hierzu finden Sie im Dienstleistungskatalog unter Baumfällen bzw. Rückschnitt beantragen
Ich möchte meine Bäume, Hecken oder Büsche zurückschneiden
Informationen hierzu finden Sie im Dienstleistungskatalog unter Gehölzschnitt
Nachbarschaftsangelegenheiten
Bäume und deren ausufernden Äste, wuchernde Hecken, Grenzabstände… das sind Themen, die oft zu Unstimmigkeiten unter Nachbarn führen. Hier hat das Grün- und Umweltamt jedoch keine Handlungsmöglichkeiten.
Sollte es um Nachbarschaftsstreitigkeiten oder die Beschädigung von Eigentum (Bäume, Büsche, etc.) gehen, müssen sie privatrechtlich vorgehen.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zum Nachbarrecht des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz.
Sie haben weitere Fragen oder ein Anliegen?
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann nutzen Sie bitte unseren Online Service.
https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MZ.05.67.01&mode=cc&cc_key=Gruentelefon