Hinweis für Kinderveranstaltungen
Hier sind vorweg einige Hinweise zu den Kinderveranstaltungen, die in unseren Räumlichkeiten stattfinden.
Hinweise zu Veranstaltungen mit Minderjährigen
Beachten Sie bitte, dass die den Sorgeberechtigten obliegende Aufsichtspflicht über Kinder durch die Teilnahme an unseren Veranstaltungen nicht auf die Bücherei übergeht.
Diese Aufsichtspflicht (vgl. § 832 Abs. 2 BGB) wird ausdrücklich nicht übernommen. Selbstverständlich werden wir im Rahmen der Veranstaltungen bestmöglich auf Ihr Kind aufpassen und dafür Sorge tragen, dass ihm nichts passiert. Wir müssen jedoch davon ausgehen, dass Ihr Kind reif genug ist, an der jeweiligen Veranstaltung teilzunehmen. Eine Haftung der Bücherei erfolgt im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Das Personal ist darauf angewiesen, dass Ihr Kind Anweisungen befolgt, um eine ordnungsgemäße und sichere Veranstaltung zu gewährleisten. Ihr Kind kann von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn z.B. Anweisungen nicht befolgt werden oder ein sonstiges Verhalten vorliegt, dass zu einer unzumutbaren Störung der Veranstaltung führt.
Wir weisen weiter darauf hin, dass die Organisation des Hin- und Rückwegs allein den Sorgeberechtigten obliegt.
